Mitarbeiter:innen
stationäre Patient:innen jährlich
ambulante Patient:innen jährlich
Ich bin unseren Trägerlandkreisen Böblingen und Calw und den Entscheidungsgremien sehr dankbar, dass sie den Mut und die Weitsicht hatten, die Beschlüsse für die Neuausrichtung des KVSW zu fassen. Damit haben sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die Patientenversorgung für die Menschen in unserer Region langfristig sichern und den Verbund auf eine solide Basis stellen können. Wir werden im KVSW nun alles daransetzen, die Konzeptionen gemeinsam mit den Beteiligten konsequent umzusetzen."
Einzelne Krankenhäuser können im Wettbewerb der Region Stuttgart kaum noch bestehen. Die Kreiskliniken Böblingen, das Städtische Klinikum Sindelfingen und die Kreiskliniken Calw schließen sich zum landkreisübergreifenden Klinikverbund Südwest zusammen.
Steigende Kosten und teure Doppelvorhaltungen zwingen die Kreiskliniken Böblingen ihr Leistungsbild neu zu strukturieren. Die Zusammenführung der Häuser Böblingen und Sindelfingen im Neubau Flugfeldklinikum und die Zukunftsausrichtung der Standorte Herrenberg und Leonberg werden beschlossen.
Der Landkreis Calw strukturiert das Leistungsbild der Kreiskliniken Calw-Nagold um. Das sektorenübergreifende Konzept Gesundheitscampus Calw mit dem Neubau der Kliniken Calw sowie die Modernisierung der Kliniken Nagold wird beschlossen.
Nach der Corona-Pandemie wird die massive strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken deutlich spürbar. Das Defizit des KVSW steigt auf über 50 Mio. Euro. Die Patientenzahlen erreichen nicht mehr das Niveau vor der Pandemie. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt eine umfassende Strukturreform für das Krankenhauswesen an.
Die Zukunft des Klinikverbundes Südwest als Gesundheitsversorger und Arbeitgeber in kommunaler Trägerschaft ist gefährdet, wenn sich das Unternehmen nicht langfristig neu ausrichtet. Die erfahrene Beratungsfirma Lohfert & Lohfert AG erstellt ein umfangreiches Gutachten zur zukunftsfähigen Sicherung der medizinischen Versorgung im KVSW.
Das deutsche Krankenhauswesen unterliegt einem kalten Strukturwandel. Fusionen und Zusammenschlüsse, aber auch Insolvenzen verschiedener Kliniken zeigen: Der KVSW muss aktiv handeln und hat mit seiner Neuausrichtung die richtigen Weichen gestellt.
Medizinkonzeption 16/10/2024
Beschluss der Trägerlandkreise Böblingen und Calw für ein umfassendes Programm zur Neuausrichtung des KVSW
Fusion 25/07/2024
Gesellschafter und Klinikverbund unterzeichnen im gemeinsamen Notartermin die Dokumente zur Eintragung im Handelsregister
Medizinkonzeption 25/07/2024
Dr. Ulrich Haag wird neuer Ärztlicher Direktor der Kliniken Nagold unterstützt durch Dr. Uwe Helber in der Stellvertretung – Prof. Martin Oberhoff als Ärztlicher Direktor der Kliniken Calw bestätigt mit Prof. Martin Handel in der Stellvertretung – Prof. Hubert Mörk wird für 21 Jahre Engagement als Ärztlicher Direktor geehrt
Reduktion der Komplexität Schlanke und effiziente Strukturen für eine hohe Umsetzungsgeschwindigkeit
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Vorsprung vor anderen medizinischen Versorgern
Verbundweite Medizinkonzeption Innovative landkreisübergreifende Versorgungskonzepte für die Menschen in der Region
Bedarfsorientierter Personaleinsatz Flexibilität durch Abbau unternehmerischer Hürden
Verbesserung der betrieblichen Prozesssteuerung Effektive und effiziente Abläufe für die Patientenversorgung
Stärkung des WIR-Gefühls Förderung der standortübergreifenden Identifikation
Die Kreiskliniken Böblingen, das Städtische Klinikum Sindelfingen und die Kreiskliniken Calw schließen sich zum landkreisübergreifenden Klinikverbund Südwest zusammen.
Die Trägerlandkreise Böblingen und Calw beschließen die Verschmelzung der bisher drei Klinikgesellschaften zu einem Verbund und ein landkreisübergreifendes abgestuftes Versorgungskonzept.
Die Gesellschafter stimmen einem neuen Gesellschaftsvertrag und dem Antrag zur Eintragung der neuen Gesellschaftsstruktur ins Handelsregister zu.
Mit der Eintragung im Handelsregister wird die Fusion der Klinikgesellschaften rückwirkend zum 1. Januar 2024 gültig.
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